· 

Der Strunder Bach und seine Mühlen

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und damit verbundene Konflikte

Der Strunder Bach war im Mittelalter ein rein gewerblich hergestelltes und genutztes Gerinne. Da es keine gewerblichen Nutzung mehr gibt, fällt die Strunde unter die Zuständigkeit der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Das natürliche Ende war einige hundert Meter östlich der Holzmühle im Thielenbruch. Eine Versickerung wäre heute aufgrund des natürlichen Zinkgehaltes illegal: das Zink, das die Strunde natürlich aus den Gesteinen des Bergischen Landes herauslöst, darf nach Bundesbodenschutzgesetz nicht wieder in den Boden zurück (so weit zu den Kuriositäten des deutschen Umweltrechts).

 

In Köln sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR „Steb“ nicht nur für die Kläranlagen sondern auch für Pflege und Entwicklung der Bäche und Teiche zuständig. Die Arbeit der Steb wird im Sinne der Gewaltenteilung von der Unteren Wasserbehörde im Amt 57 („Umweltamt“) kontrolliert. Dort wird auch über die Genehmigung von Planungen der steh entschieden.

 

An der Strunde gibt es mehrere Themen im Zusammenhang mit den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie verbundenen Zielen der Renaturierung. Eines ist die von mir angestossene Verlängerung durch Buchheim und Mülheim zum Rhein. Weitere Themen waren bisher die Wichheimer Mühle (wo die Anwohner, die FDP und die Bezirksvertretung die Verlegung ablehnen und der Stadtrat sie durchgesetzt hat) und die Strunder Mühle, wo es übergreifend einen Konsens gibt, dass die Strunde nicht verlegt wird sondern eine abgeflachte Rampe bekommt.

 

Das Thema Holzmühle ist mir von Herrn Kierdorf vom Bürgerverein Dellbrück in meiner Aufgabe als Mitglied im Verwaltungsrat der Steb zur Kenntnis gebracht worden, dem ich dafür dankbar bin. Darauf hin habe ich die Steb um einen Ortstermin gebeten.

 

Die Pläne der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR „Steb“ an der Holzmühle werden vom benachbarten Reiterverein „Kornspringer“ kritisch gesehen.

 

Die Realisierung der Verlagerung des Baches ist wünschenswert, weil sie den Austausch von Populationen von Fischen und anderen Pflanzen und Tieren ermöglicht und so den "Genpool" vergrößert. Das ist wünschenswert für die Stabilität der Populationen und unabhängig von der Verbindung zum Rhein. Eine Rampe entlang der Mühle (wie wir sie für die Strunder Mühle bekommen und uns für die Wichheimer Mühle wünschen) ist hier schwierig, da das Gerinne von einem Gebäude überbaut ist und der Teil des Gebäudes über der Strunde nicht abgebrochen werden soll. Die Holzmühle gehört der Stadt Köln und wird vom Amt 23 (Liegenschaftsamt) an einen Holzhandel vermietet. Es gibt einfache Sicherungsmaßnahmen mit Schalbrettern dort, wo die Strunde direkt an der Hauswand verläuft. Es es nicht sicher bekannt, inwieweit ein Trockenfallen der Strunde in dem Bereich Einfluss auf das Fundament der Mühle hat. Es werden aber von den Steb keine großen Risiken erwartet.

 

Die Ursachenketten des Konfliktes habe ich wie folgt verstanden:

 

Pferdeställe benötigen Heu. Es gibt keine kleinen Heuballen mehr zu kaufen, die man im Thurner Hof lagern könnte. Die heute üblichen Heuballen müssen aufgrund ihrer Größe bei der Reithalle nördlich der Strunde östlich der Holzmühle gelagert werden. Näher am Thurner Hof bestehen keine Lagermöglichkeiten.

 

Die Ballen können nicht direkt bis zur Lagerhalle transportiert werden, weil die Brücke das nicht erlaubt. Also müssen sie zwischen Thurner Hof und Brücke umgeladen werden. Dies geschieht heute im Gebiet der geplanten Strunde-Verlagerung.

 

Dieser Bereich der Engstelle wird auch intensiv durch Radfahrer und Fußgänger (kein Autoverkehr) genutzt seit es einen Weg entlang der Strunde gibt (Regionale 2010). Es gibt hier einen Weg von 4 Meter Breite als  „juristischen“ Verkehrsweg – aber die reale Nutzungsbreite ist ca. 6 Meter im Bereich des heute vorhandenen Backsteingebäudes. Zum Zeitpunkt des Besuches waren diese 6 Meter notwendig und ausreichend, erfordern aber Rücksichtnahme aller Nutzer. Es wird von allen bestätigt, dass diese Rücksichtnahme heute nicht selbstverständlich ist.  

 

Das Backsteingebäude wird nicht mehr intensiv genutzt und soll zum Teil abgetragen werden. In dem so verbreiterten Bereich sollen der Platzbedarf von Pferd, Fahrrad, Schusters Rappen und Strunde – mit ihren Uferbegrünungen – untergebracht werden. 

 

Der Bereich westlich ist nun so zu gestalten, dass die Belieferung und das Umladen von Stroh immer noch parallel zur Nutzung der Strasse als Fuss/Radweg möglich ist. Ein Umladen im Bereich des Thurner Hofes ist aufgrund der vielen Nutzer dort nicht möglich: die Parkplätze können nicht frei gehalten werden. Es gab beim Gespräch FDP-Steb-Kornspringer unterschiedliche Meinungen, welche Gestaltung bei der Unteren Landschaftsbehörde (57, Umweltamt) eingereicht wurde. Die vor Ort gezeigten Pläne des Planungsbüros Björnsen haben das Umladen von Stroh nicht behindert. Es wurde die Meinung vertreten, dies sei nicht die zur Genehmigung eingereichte Planung. Der implizite Vorwurf an die Steb, so ein doppeltes Spiel zu spielen, ist hat das Gespräch belastet und entspricht nicht unserer Erfahrung. Wir sind dankbar, dass das offen zur Sprache kam und wir bemühen uns, das zu klären. Ich hatte nicht den Eindruck, dass von Seiten der Steb irgendein Interesse daran besteht, den Reitsport oder die Freizeitnutzung entlang der Strunde durch den Naturschutz zu behindern oder ihren Stiefel durchzuziehen.

 

Die Kornspringer hatten gebeten zu prüfen, ob die Verlegung der Strunde auch ca. 1 Meter nördlich näher am heutigen Bachlauf geführt werden kann. Es war von dem Planungsbüro Björnsen nicht geprüft worden und die Steb war beim Ortstermin skeptisch, ob das vom Gefälle her möglich ist.  

 

Die Realisierung der Maßnahme ist an die finanzielle Unterstützung der Bezirksregierung gebunden. Die Bezirksregierung beklagt zwar, dass nur ein verschwindend geringer Teil der nach Wasserrahmenrichtlinie / Wasserhaushaltsgesetz wünschenswerten  Massnahmen umgesetzt wird, hat aber auch seit 2018 kein Geld und nicht einmal den Zuschuss unschädlichen vorzeitigen Beginn der Massnahmen bewilligt. Die Umsetzung aller Massnahmen an der Strunde steht also aus rein finanziellen Gründen in den Sternen und ist unvorhersehbar. Es sind uns keine Beschlüsse zu Prioritäten der verschiedenen Massnahmen entlang der Strunde bekannt. Nach heutigem Stand kann die Steb aber nach Vorliegen der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde jederzeit mit der Umsetzung beginnen, wenn die Finanzierung gesichert ist: eine weiter Information von Betroffenen ist im Prinzip juristisch nicht notwendig.

 

Wir hoffen, dass durch das Gespräch die Kommunikation und das Verständnis für die Konflikte an diesem Ort verbessert wurden und aufgrund dieses besseren Verständnisses auch sachgerechte Lösungen in der Ausführung gefunden werden.

 

Wir werden das Projekt aber auch als FDP Köln-Mülheim nun enger begleiten. 


Heu für Pferdestall.
Heu für Pferdestall.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0